Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.05.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, das bestehende Gewerbegebiet am Leprosenweg nach Norden zu erweitern und hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 11 vom 05.06.2015.

Mit Beschluss vom 21.11.2019 billigte der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Planungsentwurf zum Bebauungsplan.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) Flur-Nummern (Fl.Nrn.) 115/2, 116, 117, 118-TF, 119, 120, 126-TF und 127/2, Gemarkung Unterhausen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus beigefügtem Lageplan.
Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll eine geordnete und städtebaulich verträgliche Fortentwicklung der Gewerbeflächen im Bereich des Leprosenweges mit Weiterführung der Erschließungswege und Sicherung des westlich im Erweiterungsbereich gelegenen Biotops erfolgen.

Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt den Erweiterungsbereich für die Grundstücke Fl.Nrn. 115/2, 116, 117, 119 und 120 als „Gewerbebaufläche“ und für das Grundstück Fl.Nr. 118-TF als „Auwald“ mit „Stillgewässer“ dar.

Die Planung mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht und weiteren Unterlagen liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 14.07.2020 mit 20.08.2020 öffentlich aus.

Es liegen folgende weitere Unterlagen vor:

  • Bodenuntersuchung, Blasy+Mader GmbH, vom 15.12.2009
  • Kurzbewertung Altlasten, Geo4 GmbH, vom Juni 2017
  • Schalltechnische Untersuchung, TÜV Süd, vom 18.02.2020
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung r2 Landschaftsarchitektur, vom 02.03.2020

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 215, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß Paragraf (§) 3 Baugesetzbuch (BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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