In seiner Sitzung am 10.04.2003 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Östlich des Prälatenweges" im Rahmen einer Änderung etwas zu vereinfachen.

Kerndaten dieser Änderung ist u.a. die Ausweitung der Baugrenzen um mehr Flexibilität zu ermöglichen (unter Beibehaltung der max. überbaubaren Grundfläche), die Zulassung von Einzel- und Doppelhäuser, sowie der Verzicht auf die Festsetzungen zur Fassadengestaltung. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 13.06.2003 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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