Bekanntmachung

 Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2019 beschlossen, für das Gebiet „Urberlweg-West“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan soll für Flächen, die an den vorhandenen im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tankenrain angrenzen, eine Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ermöglicht werden. Der Bebauungsplan beinhaltet weiter Festsetzungen zur zugelassenen Gebäudekubatur, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur verkehrsmäßigen Erschließung und zur Grünordnung. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.

Die Planungsunterlagen lagen zuletzt in der Fassung vom 11.11.2019 öffentlich aus. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Über die vorgetragenen Punkte wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergab sich neben Änderungen in den Festsetzungen, den Hinweisen und der Begründung auch eine Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, der reduziert wurde.

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden nun folgende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst:

Flurnummern (Fl.Nrn.) 4778/2-TF, 4808-TF, 4808/1, 4808/2, 4808/4 und 4808/5 Gemarkung Weilheim. Der geänderte Geltungsbereich ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung geänderten Planungsunterlagen liegen in der Fassung vom 13.02.2020 in der Zeit vom 28.07.2020 mit 31.08.2020 erneut öffentlich aus.

Den Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB entsprechend Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.08.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 215, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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