Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 23.01.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für den bislang unbebauten Bereich südwestlich der Kirche St. Pölten einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Nördlich der Geistbühelstraße“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) Flurnummern (Fl.Nrn.) 981, 981/2, 982/1-TF, 983-TF, 1004-TF (Geistbühelstraße), 331/2-TF, 333-TF (Pollinger Straße), 351/2-TF (Jahnstraße), 351/7-TF, 351/8-TF, 355/2-TF und 1041-TF, Gemarkung Weilheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus beigefügtem Lageplan.

Der zu bebauende Bereich des Plangebiets wird als „Reines Wohngebiet“ gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Mit der Planung wird das Gebiet zwischen Geistbühelstraße / Schwaigerstraße und Bahnlinie München – Garmisch-Partenkirchen städtebaulich geordnet.

Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt den Planungsbereich derzeit als Grünfläche dar. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Sinne der oben genannten Bauleitplanung wird derzeit durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf (Fassung 04.03.2020) mit zugehöriger Begründung und weiteren Unterlagen liegt nun zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.07.2020 mit 31.08.2020 öffentlich aus.

Es liegen folgende weitere Unterlagen vor:

  • Hydraulisches Gutachten, Ingenieurbüro Kokai, vom 21.04.2020
  • Verkehrsuntersuchung, Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr, vom 04.07.2018
  • Schall- und Erschütterungstechnischer Bericht, TÜV Süd, vom 06.04.2020

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 215, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.08.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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