Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.04.2020 eine 24. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Nördlich der Deutenhausener Straße“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

Im Änderungsbereich sollen an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Fläche für Gewerbenutzung entstehen.

Vom Geltungsbereich erfasst ist die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 18.06.2020 schwarz umrandet dargestellte Teilfläche des Grundstückes Flur-Nummer 2111, Gemarkung Weilheim.

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 18.06.2020 vor.

Neben den sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Tiere und Pflanzen“ in Bezug auf den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und artenschutzrechtlicher Belange,
  • „Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft“ in Bezug auf Bodenverlust und Grundwassersituation sowie in Bezug auf die Kaltluftproduktion,
  • „Landschaftsbild“ in Bezug auf die Lage des Plangebiets im Stadtgebiet,
  • „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes und
  • „Mensch“ in Bezug auf die Bedeutung des Plangebiets

liegt eine Ausarbeitung zur Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel vom 22.05.2020, Büro Müller-BBM GmbH, als weitere umweltbezogene Information vor.

Der Änderungsplan mit Begründung, Umweltbericht und ergänzenden Unterlagen wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 28.07.2020 mit 31.08.2020 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 215, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.08.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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