Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 12.11.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Obere Stadt ǀǀǀb“ – Änderung Krumpperplatz, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung soll die künftige Bebauung für die drei Grundstücke Flur-Nummer (Fl.Nr.) 777/2, 777/4 und 777/5, neu geordnet werden. Das Verfahren zur Änderung Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des Paragrafen (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie berührt keine anderen umweltrechtlich relevanten Belange als die bisherige Planung. Durch die Änderung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 04.02.2020 in der Zeit vom 28.02.2020 mit 16.03.2020 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden gehört. In seinen öffentlichen Sitzungen am 21.04.2020, 30.04.2020, 19.05.2020 und abschließend 28.05.2020 befassten sich der Bauausschuss und Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Der insoweit geänderte und angepasste Bauleitplan und die Begründung werden in der Fassung der Planung vom 13.07.2020 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die geänderten Unterlagen zur Planung können in der Zeit vom 13.08.2020 mit 14.09.2020 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.
Stellungnahmen werden bis spätestens 14.09.2020 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass ein Vorbringen nur zu den neu geänderten oder ergänzten Teilen (in den Unterlagen Rot dargestellt) abgegeben werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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