Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Obere Stadt I", Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen Alpenstraße, Rathausplatz, Petelgasse und Johann-Baur-Straße gelegen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 24 vom 14.10.2002 wird hingewiesen. Zwischenzeitlich haben sich nochmals Änderungen ergeben, die eine Neueinleitung des Verfahrens notwendig machen. Das Verfahren wird daher mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut eingeleitet.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung den Bürgern frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 26.06.2003, 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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