Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 10.04.2003 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Narbonner Ring / Zotzenmühlweg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Von der Änderung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 31.03.2003 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen: Fl.Nrn. 2151-Tfl., 2152, 2152/2, 2152/11, 2152/12, 2153, 2153/1, 2153/2, 2154, 2154/2 und 2155/1, Gemarkung Weilheim i.OB.

Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Sie werden nunmehr als "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung den Bürgern möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 26.06.2003, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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