Bekanntmachung
Nachfolgend aufgeführte, im beiliegenden Lageplan „Beb.plan Kanalstraße Nord“ markierte Wege werden wie folgt gewidmet:
1. Wegbeschreibung
a) Weg zwischen Löhe- und Frühlingstraße (gelb- und rot-schraffiert)
Bezeichnung: Weg zwischen Löhe- und Frühlingstraße
Flurnummer(n): Fl.Nr. 3210/4 Teil Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Löhestraße
Endpunkt: Frühlingstraße
Länge: gesamt 0,090 Kilometer (km), davon südlicher Bereich 0,048 km und nördlicher Bereich 0,042 km
b) Fuß- und Radweg zwischen Löhe- und Kanalstraße (hellbraun-schraffiert)
Bezeichnung: Weg zwischen Löhe- und Kanalstraße
Flurnummer(n): Fl.Nr. 3210/4 Teil Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Löhestraße
Endpunkt: Kanalstraße
Länge: 0,074 km
c) Fußweg entlang der Kanalstraße (hellblau-schraffiert)
Bezeichnung: Fußweg entlang der Kanalstraße
Flurnummer(n): Fl.Nr. 3210/4 Teil Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Südgrenze Fl.Nr. 3210/4
Endpunkt: Nordgrenze Fl.Nr. 3210/4
Länge: 0,151 km
2. Verfügung
Aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 15.09.2020 (Öffentlicher Tagesordnungspunkt 139/2020) werden oben angeführte Flächen zu Eigentümerweg im Sinne von Artikel 53 Nr. 3 BayStrWG wie folgt gewidmet:
- Die unter Ziffer 1 a) beschriebene Fläche, südlicher Bereich, wird als öffentlicher Eigentümerweg mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ gewidmet. Die unter Ziffer 1 a) beschriebene Fläche, nördlicher Bereich, wird als öffentlicher Eigentümerweg ohne Verkehrsbeschränkung gewidmet.
- Die unter Ziffer 1 b) beschriebene Fläche wird als öffentlicher Eigentümerweg mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ gewidmet.
- Die unter Ziffer 1 c) beschriebene Fläche wird als öffentlicher Eigentümerweg mit der Beschränkung „Fußweg“ gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmenden Wegeflächen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer.
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügungen nach Ziffer 1 werden zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.
5. Sonstiges
Die Widmungsverfügungen samt Begründung können bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 3. Stock, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 302, während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.
Weilheim i.OB, 05.10.2020
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister