Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 24.09.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Zwischen Deutenhausener Straße und Zotzenmühlweg“ für seinen Geltungsbereich aufzuheben. Vom Geltungsbereich dieser Aufhebung sind die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2135, 2135/2 bis 2135/5, 2136, 2136/1 bis 2136/11, 2139, 2139/2 bis 2139/10, 2156, 2156/1 und 2156/2, Gemarkung Weilheim, erfasst.

Es wird festgestellt, dass im fraglichen Ortsbereich die mit dem Bebauungsplan ursprünglich verfolgte Zielsetzung in der bisherigen Weise nicht mehr aufrechterhalten wird. Die Stadt Weilheim i.OB strebt im Stadtgebiet eine bauliche Entwicklung an, die das Ziel einer geordneten Nachverdichtung bereits bebauten Bereiche verfolgt. Diesem Ziel entspricht der einfache Bebauungsplan „Zwischen Deutenhausener Straße und Zotzenmühlweg“ mit seinen rudimentären Festsetzungen zur Ausgestaltung und Lage von Wohngebäuden nicht mehr.

Nachdem wesentliche bauplanerische Elemente bereits jetzt nach den Kriterien des städtebaulichen Einfügens nach Paragraf (§) 34 BauGB beurteilt werden, schränken insbesondere die bisherigen Festsetzungen zur Gebäudekubatur die von Seiten der Bevölkerung gewünschte bauliche Nachverdichtung z.B. mit Ausbaumöglichkeiten der Dachgeschosse ein. Es ist daher aus verfahrenstechnischer Sicht möglich und nach bauleitplanerischen Grundsätzen vertretbar, die mit dem Bebauungsplan ursprünglich verfolgte Zielsetzung einer moderaten Bebauung auch ohne ausdrückliche Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu gewährleisten. Nachdem der bauleitplanerische Grundsatz der Erforderlichkeit eine Bauleitplanung für den fraglichen Ortsbereich nicht mehr unbedingt gegeben ist, wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 13.11.2020 mit 15.12.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den überarbeiteten Planungsunterlagen bis spätestens 15.12.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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