Bekanntmachung
Nachfolgend aufgeführte, im beiliegenden Lageplan „Widmungen Am Achalaich“ markierten Verkehrsflächen wie folgt gewidmet:
1. Widmung zu Ortsstraßen
a) Zufahrt zum Gewerbegebiet (hellbraun-schraffiert)
Bezeichnung: Zufahrt zum Gewerbegebiet
Flurnummer(n): 6512/Teil und 6513/7 Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Straße Am Achalaich
Endpunkt: Einmündung in den Kreisverkehr des Trifthofanbinders
Länge: 0,096 Kilometer
b) Am Achalaich (grün-schraffiert)
Bezeichnung: Am Achalaich
Flurnummer(n): 6507/3, 6507/7, 6508, 6509/1, 6510/1, 6511/1 und 6512/Teil jeweils Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Südgrenze Flurnummer 6507/3 Gemarkung Weilheim
Endpunkt: Südgrenze Flurnummer 6507/7 Gemarkung Weilheim
Länge: 0,566 Kilometer
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebenen Flächen werden aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 10.11.2020 (Öffentlicher Sitzungspunkt 181/2020) zu Ortsstraßen im Sinne von Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmenden Flächen ist die Stadt Weilheim i.OB.
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügungen nach Ziffer 1 werden zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.
5. Sonstiges
Die Widmungsverfügungen samt Begründung können bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 3. Stock, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 302, während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.
Weilheim i.OB, 24.11.2020
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister