Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat nach Vorberatung durch den zuständigen Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2020 beschlossen, für das Gebiet „Eichtweide-Nord“ eine Satzung nach Paragraf (§) 34 Absatz 4 Nrn. 2 und 3 BauGB (Innenbereichssatzung) aufzustellen. Mit der Satzung werden die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen als Ortsteil im Sinne von § 34 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Zusätzlich werden Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Zahl der Wohneinheiten und zur Bauweise mit in die Satzung aufgenommen.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist auch für die Aufstellung einer solchen Innenbereichssatzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Die Satzungsunterlagen lagen in der Zeit vom 27.05.2020 mit 20.07.2020 öffentlich aus. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

In seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung der Sache im Bauausschuss mit den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zum Satzungsentwurf. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Satzungsunterlagen. Der Geltungsbereich der Satzung wurde geändert.

Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Satzungsunterlagen liegen nun in der Fassung 24.09.2020 zur erneuten Einsichtnahme in der Zeit vom 13.01.2021 mit 19.02.2021 öffentlich aus.

Die Satzungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 19.02.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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