Bekanntmachung

Nachfolgend aufgeführte, im beiliegenden Lageplan „Holzhofring“ markierte Verkehrsfläche wird wie folgt gewidmet:

1. Widmung zur Ortsstraße

Holzhofring – Verlängerung nach Norden (blau-schraffiert)

Bezeichnung: Holzhofring – Verlängerung nach Norden
Flurnummer(n): Fl.Nr. 1012/19 und 1024/Teil Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Straße Holzhofring bei Hausnummer 15
Endpunkt: cirka 9 Meter von der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1024/2
Länge: 0,204 Kilometer

2. Verfügung

Die unter Ziffer 1 beschriebene Fläche wird aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 19.01.2021 (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 23/2021) zur Ortsstraße im Sinne von Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast 

Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Weilheim i.OB.

4. Wirksamwerden der Verfügung

Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.

5. Sonstiges

Die Widmungsverfügung samt Begründung kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 3. Stock, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 302, während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Weilheim i.OB, 29.01.2021

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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