Bekanntmachung
Nachfolgend aufgeführte, im beiliegenden Lageplan „Holzhofring“ markierte Verkehrsfläche wird wie folgt gewidmet:
1. Widmung zur Ortsstraße
Holzhofring – Verlängerung nach Norden (blau-schraffiert)
Bezeichnung: Holzhofring – Verlängerung nach Norden
Flurnummer(n): Fl.Nr. 1012/19 und 1024/Teil Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: Straße Holzhofring bei Hausnummer 15
Endpunkt: cirka 9 Meter von der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1024/2
Länge: 0,204 Kilometer
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebene Fläche wird aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 19.01.2021 (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 23/2021) zur Ortsstraße im Sinne von Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Weilheim i.OB.
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.
5. Sonstiges
Die Widmungsverfügung samt Begründung kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 3. Stock, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 302, während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.
Weilheim i.OB, 29.01.2021
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister