Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 23.01.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Zugspitzstraße Süd“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt südlich der Zugspitzstraße und nördlich der Anton-Lieb-Straße. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Amtsblatt Nr. 3 am 05.02.2020 bekannt gemacht. Hierauf wird verwiesen.

Für das Plangebiet besteht eine Veränderungssperre, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB am 05.02.2020 in Kraft trat.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan lagen in der Zeit vom 14.09.2020 mit 23.10.2020 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

In seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung der Sache im Bauausschuss mit den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Planungsunterlagen für den Bebauungsplan „Zugspitzstraße Süd“ werden öffentlich ausgelegt.

Die überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun zur erneuten Einsichtnahme in der Zeit vom 02.03.2021 mit 06.04.2021 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß Paragraf (§) 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.04.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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