Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 30.04.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2111, Gemarkung Weilheim, zu ändern und zu erweitern. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 11.02.2021 nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen. Insbesondere wird das Planungsgebiet nun im östlichen Bereich als „Gewerbegebiet“ (GE) gemäß Paragraf (§) 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und im westlichen Bereich als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GE/e) gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Im Bereich GE/e sollen lediglich Stellplätze und private Verkehrsflächen zugelassen werden. Dieser Bereich soll daneben durchgrünt werden.

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird unter Anwendung der Vorschriften des § 4 a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Danach erfolgt die öffentliche Auslegung (§ 3 Absatz 2 BauGB) gleichzeitig mit der Beteiligung der Fachbehörden (§ 4 Absatz 2 BauGB).

Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht und weiteren Unterlagen liegen zur erneuten Einsichtnahme nun in der Zeit vom 30.03.2021 mit 03.05.2021 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.05.2021 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der ausgelegten Planung zugestimmt wird.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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