Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 04.02.2020 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Südlich der Hochlandhalle – Abschnitt I“ für den Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 3229/99, 3229/100, 3229/64 und 3229/4-Teilfläche, Gemarkung Weilheim, zu ändern.

Mit der Änderung werden die Bebauungsmöglichkeiten auf den Baugrundstücken sowie der Übergang zur Naherholungsfläche an der Ammer neu geregelt. Die bisherige Bebauungsmöglichkeit für das Grundstück Fl.Nr. 3229/4-Teilfläche mit Reihenhausbebauung wird zu Gunsten einer einzeiligen Bebauung im nördlichen Bereich des Änderungsgebiets aufgegeben. Die Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Die Änderungsplanung in der Fassung vom 06.10.2020 lag in der Zeit vom 13.11.2020 mit 18.12.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2021 befasste sich der Bauausschuss mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur ausgelegten Planung. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 09.03.2021 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 14.04.2021 mit 30.04.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.04.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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