Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.04.2020 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Andreas-Schmidtner-Straße und Straße Am Betberg“ im Bereich der Bebauung auf den Grundstücken mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2271/7, /8 und /9, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Mit der Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, an den nach Westen bzw. Osten gerichteten Fassaden des vorhandenen Gebäudes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2271/7 und 2271/9, Gemarkung Weilheim, erdgeschossige Anbauten in Form von Terrassenüberdachungen oder Wintergärten errichten zu können. Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Die Änderungsplanung in der Fassung vom 14.10.2020 lag in der Zeit vom 30.11.2020 mit 05.01.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 befasste sich der Bauausschuss mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur ausgelegten Planung. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 19.01.2021 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 28.04.2021 mit 31.05.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.05.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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