Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplan "Zugspitzstraße / Pollinger Straße / Prälatenweg / südlicher Feldweg" für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1380/32, Gemarkung Weilheim, zu ändern.Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit dieser Änderung des Bebauungsplans werden die festgesetzten Baugrenzen auf dem Grundstück an das vorhandene Bestandsgebäude angepasst und die Möglichkeit einer Aufstockung des bislang eingeschossigen östlichen Bauteils zur Schaffung eine Wohneinheit ermöglicht. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgütern. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Zugspitzstraße / Pollinger Straße / Prälatenweg / südlicher Feldweg" sowie die Begründung werden in der Fassung vom 22.03.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.04.2021 mit 31.05.2021 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.05.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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