Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss hat gemäß Paragraf (§) 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim – Schongau zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt und festgesetzt.

Es liegen Bodenrichtwerte für baureifes Land aufgeteilt in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerblich genutzte Flächen vor. Des Weiteren gibt es eine Bodenrichtwertliste für landwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor, Streuwiese und Waldboden.

Es werden in den Bodenrichtwertlisten neben Flächen- und Geschossflächenzahl (GFZ)-Umrechnungskoeffizienten auch Grünlandanpassungsfaktoren veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtwertlisten ab Ende Juni 2021 kostenfrei im

Amtsgebäude des Landratsamtes in 82362 Weilheim i.OB, Pütrichstraße 8, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden können.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer Einsichtnahme in die Richtwertliste wird jedoch gebeten, telefonisch unter der Telefonnummer 0881 681–0 einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Richtwertliste zu vereinbaren.

Für Auskünfte über Bodenrichtwerte gelten die Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Satz 3 Gutachterausschussverordnung (BayGaV).

Schriftliche Auskünfte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i.OB, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder im Internet auf der Webseite des Landratsamtes beantragt werden.

Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Die Bodenrichtwerte für Bauland können ab Mitte 2021 über das Bodenrichtwertportal www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgerufen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, den Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwertliste für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kostenpflichtig als PDF-Datei herunter zu laden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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