Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2019 beschlossen, für das Gebiet „Urberlweg-West“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan soll für Flächen, die an den vorhandenen im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tankenrain angrenzen, eine Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ermöglicht werden. Der Bebauungsplan beinhaltet weiter Festsetzungen zur zugelassenen Gebäudekubatur, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur verkehrsmäßigen Erschließung und zur Grünordnung. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)  4778/2-TF, 4808-TF, 4808/1, 4808/2, 4808/4, 4808/5, 4808/6, 4808/7, 4808/8, 4808/9, 4808/10 und 4808/11, Gemarkung Weilheim, erfasst.

Die Planungsunterlagen lagen zuletzt in der Fassung vom 13.02.2020 öffentlich aus. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen.

Über die vorgetragenen Punkte wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Eine Fließweganalyse von wild abfließendem Wasser wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstellt.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung geänderten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 17.05.2021 in der Zeit vom 15.06.2021 mit 16.07.2021 erneut öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können in diesem Zeitraum nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.  

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.07.2021 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
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