Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Parchetstraße II“ für die westlichen Teilflächen der Grundstücke Flurnummern (Fl.Nrn.) 3261/2, 3261/3, 3261/4, 3261/5, 3261/6 und 3261/7, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit der Änderung werden die Bebauungsmöglichkeiten der westlichen Teilflächen der oben genannten Grundstücke neu geordnet. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung.

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgütern. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Die Änderungsplanung in der Fassung vom 09.03.2021 lag in der Zeit vom 14.04.2021 mit 30.04.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 befasste sich der Bauausschuss mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur ausgelegten Planung. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich nochmals Änderungen in den Planungsunterlagen.

Auf einen weiteren Antrag eines Bauwerbers hin befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 02.02.2021 nochmals mit dem Bebauungsplan. Es wurde beschlossen, für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes u.a. die Festsetzungen zu Dachaufbauten zu ändern. Der ergänzende Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes sowie der geänderte, in zwei Bereiche gegliederte Geltungsbereich wird hiermit bekannt gegeben.

Die im Sinne des Abwägungsergebnisses sowie des ergänzenden Änderungsbeschlusses überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 17.03.2021 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 29.06.2021 mit 02.08.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 02.08.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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