Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 23.01.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für den bislang unbebauten Bereich südwestlich der Kirche St. Pölten einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Nördlich der Geistbühelstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 981, 981/2, 982/1-TF, 983-TF, 1004-TF (Geistbühelstraße), 331/2-TF, 333-TF (Pollinger Straße), 351/2-TF (Jahnstraße), 351/7-TF, 351/8-TF, 355/2-TF und 1041-TF, Gemarkung Weilheim.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2020 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen in der Planung.

Im Zuge der Überarbeitung der Planung befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2021 nochmals mit der Planung und beschloss, den Bebauungsplan räumlich zu teilen und für den Teilbereich Baugebiet Ost ein eigenständiges Verfahren durchzuführen. Der Geltungsbereich des abgeteilten Bebauungsplanes „Nördlich der Geistbühelstraße – Teilbereich Baugebiet Ost“ umfasst die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) Fl.Nrn. 981-TF, 981/2 und 1004-TF (Geistbühelstraße), Gemarkung Weilheim. Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Der Beschluss vom 18.03.2021 wird hiermit als Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen für den Bebauungsplan „Nördlich der Geistbühelstraße – Teilbereich Baugebiet Ost“ liegt nun in der Fassung vom 11.06.2021 mit weiteren Unterlagen in der Zeit vom 13.07.2021 mit 20.08.2021 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2021 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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