Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.11.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss, für dem Bereich „Marnbach Ost“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 11.09.2019 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst: Flurnummern (Fl.Nrn.) 21264, 1265, 1266, 1268, 1269, 1269/1, 1269/2, 1269/3, Gemarkung Deutenhausen. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet“ (MD) gemäß Paragraf (§) 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Beim Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um einen bislang weitgehend bebauten, Bereich des Ortsteiles Marnbach zwischen der Staatsstraße ST 2064 und der vorhandenen Bebauung nördlich des Marnbacher Baches am östlichen Ortsrand von Marnbach. Dieser Bereich soll im Rahmen der Bauleitplanung unter Bewahrung der dörflichen Struktur des Ortsteiles Marnbach entwickelt werden. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird. Gemäß § 13a Absatz 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll.

Nach Durchführung des Verfahrens gemäß § 4 Absatz 1 BauGB befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2020 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Es wurde abgewogen und entschieden. Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen für den Bebauungsplan „Marnbach Ost“ liegt nun in der Fassung vom 11.06.2021 mit weiteren Unterlagen in der Zeit vom 13.07.2021 mit 20.08.2021 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2021 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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