Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 24.09.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Schießstattweg / Schmuzerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Lageplan.

Das Gebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB entwickelt. Dieser stellt für die oben genannten Grundstücke „Wohnbaufläche“ dar.

Der Bebauungsplan wird nach § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2021 nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen zur erneuten Einsichtnahme nun in der Zeit vom 13.08.2021 mit 17.09.2021 öffentlich aus.

Es liegen folgende weitere Unterlagen vor: Hydraulisches Gutachten, Ing-Büro Kokai GmbH, vom 26.04.2021

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.09.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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