Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 10.04.2003 beschlossen, den Bebauungsplan "Färbergasse II" in Bezug auf die Festsetzungen für die Grundstücke Fl.Nr. 916 und 916/4 zu ändern.

Diese Änderungsabsicht wurde im Amtsblatt vom 05.06.2003 bekannt gegeben. Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorge-zogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet.

Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung am 24.07.2003 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Änderungs-Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom 13.08.2003 bis 15.09.2003 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Ingo Remesch
2. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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