Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 20.04.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Bärenmühle“ in der Fassung der 4. Änderung und Erweiterung für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 646 und 646/1, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit dieser 5. vereinfachten Änderung sollen die Möglichkeiten zur Bebauung der Grundstücke bauplanungsrechtlich flexibler ausgestaltet werden. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß Paragraf (§)13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Die Planung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Bärenmühle" sowie die Begründung werden in der Fassung vom 15.09.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Der Änderungsplan und die Begründung können in der Zeit vom 28.09.2021 mit 02.11.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 02.11.2021 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Alfred Honisch
3. Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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