Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 14.07.2020 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Johann-Baur-Straße / Engelhartstraße / Fasserstraße / Deglergasse“ für das Grundstück mit der Flurnummer 477, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Mit der Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, im südlichen Bereich des Grundstücks ein zusätzliches Wohngebäude zu errichten.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung des gebotenen förmlichen Verfahrens befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2021 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur zuletzt ausgelegten Fassung der Änderungsplanung vom 23.10.2020. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägungsentscheidung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 09.08.2021 vor und werden nunmehr erneut öffentlich ausgelegt.

Der überarbeitete Änderungsbebauungsplan mit Begründung liegt in der Zeit vom 28.09.2021 mit 02.11.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 02.11.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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