Die Stadtwerke Weilheim i.OB KU erlassen aufgrund des Artikels 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
SATZUNG
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2012
Paragraf (§) 1
§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr beträgt pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,20 €.“
§ 2
§ 10a Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro Quadratmeter Fläche 0,34 €.“
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Weilheim i.OB, 29.09.2021
Stadtwerke Weilheim i.OB
Kommunalunternehmen
gez. Peter Müller
Peter Müller
Vorstand