Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Öferl“ für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2812/20 und 2812/26, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung soll für die bestehenden Reihenendhäuser auf den Grundstücken die Möglichkeit geschaffen werden, an der Giebelseite der Gebäude einen zweigeschossigen Anbau mit darüber liegenden Balkon zu errichten. Weiter soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2812/26, Gemarkung Weilheim, eine Fläche für einen Carport festgesetzt werden. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist ebenfalls im beigefügten Lageplan dargestellt. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Die Änderungsplanung in der Fassung vom 22.07.2021 lag in der Zeit vom 13.08.2021 mit 13.09.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 befasste sich der Bauausschuss mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur ausgelegten Planung. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich eine geringfügige Änderung in den Planungsunterlagen zur Lage der Baufläche für den Carport. Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 18.11.2021 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Regelungen der Änderungsplanung abgegeben werden können.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 01.12.2021 mit 17.12.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.12.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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