Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Au“ zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit der Änderung wird auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1014 – Teilfläche, Gemarkung Weilheim, eine Bebauung zugelassen, die vergleichbar mit der zugelassenen Bebauung auf Fl.Nr. 1014/2, Gemarkung Weilheim, ist. Der Standort eines zu erhaltenden Baumes wird an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Weiter wird der Bebauungsplan für seinen gesamten Geltungsbereich so geändert, dass künftig die bisherigen Festsetzungen zu Dachflächenfenstern aufgehoben werden. Die Festsetzungen zur Farbgestaltung von Dacheindeckungen, zur Ausgestaltung von Dachgauben und zu Möglichkeiten der Überschreitung der Baugrenzen für Balkone werden darüber hinaus so geändert, dass den künftigen Bauherrn größere Spielräume zur individuellen Ausgestaltung von Bauvorhaben ermöglicht werden

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgütern. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung zur 27. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „In der Au“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 25.10.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 01.12.2021 mit 03.01.2022 öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.01.2022 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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