Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 18.11.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Gewerbegebiet Töllernallee-Nord“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 10.11.2021 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst:

Flurnummern (Fl.Nrn.)  2733/1-TF, 2737/17 und 2734, alle Gemarkung Weilheim i.OB

Das Gebiet wird als „Gewerbegebiet“ gemäß Paragraf (§) 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB, der die Flächen bislang als „gemischte Baufläche“ darstellt, wird insoweit im Wege der Berichtigung angepasst.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung des Ortsbereiches nördlich der Töllernallee sowie die Freihaltung einer entsprechenden Sichtachse auf das denkmalgeschützte Ensemble der Töllernkirche. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann vom 01.12.2021 mit 03.01.2022  nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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