Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.05.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, das bestehende Gewerbegebiet am Leprosenweg nach Norden zu erweitern und hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 115/2, 116, 117, 118-TF, 119, 120, 126-TF und 127/2, Gemarkung Unterhausen, und ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll eine geordnete und städtebaulich verträgliche Fortentwicklung der Gewerbeflächen im Bereich des Leprosenweges mit Weiterführung der Erschließungswege und Sicherung des westlich im Erweiterungsbereich gelegenen Biotops erfolgen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den erneut im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich nochmals Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

In seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Über die vorgetragenen Punkte wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich weitere Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung in der Fassung vom 23.09.2021 liegt mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht und weiteren Unterlagen nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Es liegen folgende weitere Unterlagen vor:

  • Bodenuntersuchung, Blasy+Mader GmbH, vom 15.12.2009
  • Kurzbewertung Altlasten, Geo4 GmbH, vom Juni 2017
  • Schalltechnische Untersuchung, TÜV Süd, vom 07.07.2021
  • Naturschutzrechtliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), r2 Landschaftsarchitektur, vom 16.11.2020

Gemäß Paragraf (§) 4a Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den in den Planungsunterlagen geänderten oder ergänzten Regelungen und Inhalten abgegeben werden können.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 15.12.2021 mit 30.12.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2021 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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