Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 22.03.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2870 und 2870/1, Gemarkung Weilheim, einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtbauamts vom 22.03.2018 dargestellt und wurde am 05.07.2019 bekannt gemacht.

Das Gebiet wird als sonstiges „Sondergebiet“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Parkhaus“ festgesetzt.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 über vorgebrachte Bedenken und Anregungen abgewogen und entschieden, das Verfahren als „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ im Sinne von § 12 BauGB weiter zu führen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung geänderten Planungsunterlagen für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die konkrete Vorhabensplanung liegen nun in der Zeit vom 15.12.2021 mit 25.01.2022 erneut öffentlich aus.

Den betroffenen Eigentümern der Grundstücke angrenzend an das Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den beigefügten Planungsunterlagen bis spätestens 25.01.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
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