BEKANNTMACHUNG

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wielenbach hat in der öffentlichen Sitzung am 21.10.2021 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Die Satzung wurde am 27.10.2021 durch den Schulverbandsvorsitzenden ausgefertigt.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte gemäß Artikel 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) im Amtsblatt des Landkreises Weilheim-Schongau Nr. 23 vom 01.12.2021.

Die Stadt Weilheim i.OB weist hiermit gemäß Artikel 21 Absatz 2 KommZG auf die vorgenannte Bekanntmachung hin.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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