Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 20.04.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Bärenmühle“ in der Fassung der 4. Änderung und Erweiterung für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 646 und 646/1, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit dieser 5. vereinfachten Änderung sollen die Möglichkeiten zur Bebauung der Grundstücke bauplanungsrechtlich flexibler ausgestaltet werden. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Die Änderungsplanung lag in der Fassung vom 15.09.2021 in der Zeit vom 28.09.2021 mit 02.11.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2021 befasste sich der Bauausschuss mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zur ausgelegten Planung. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich redaktionelle und geringfügige Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 24.11.2021 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Gemäß Paragraf (§) 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Regelungen der Änderungsplanung abgegeben werden können.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 20.12.2021 mit 05.01.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.01.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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