Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 30.04.2020 und 18.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt „Solarpark Weilheim-Unterhausen 3“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die vorgesehene Nutzung als „Sonderbaufläche Solar“ im Geltungsbereich bauleitplanerisch gefasst werden.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegenden Lageplan vom 24.11.2021 schwarz umrandet dargestellten Flächen bzw. Teilfläche (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 125/25, 173 und 173/1-TF, Gemarkung Unterhausen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Fassung vom 18.11.2021 mit Begründung und Umweltbericht vor und wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 20.12.2021 mit 21.01.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 21.01.2022 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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