Bekanntmachung
Nachfolgend aufgeführte, im beiliegenden Lageplan „Holzhofring“ markierte Verkehrsflächen werden wie folgt gewidmet:
1. Widmung zur Ortsstraße
Holzhofring – Ergänzung der Verkehrsflächen (blau-schraffiert)
Bezeichnung: Holzhofring – Ergänzung im Nordosten
Flurnummer(n): Fl.Nr. 1012/19 Teil und 1024/Teil Gemarkung Weilheim
Anfangspunkt: ca. 9 Meter von der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1024/2
Endpunkt: Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1024/2
Länge: gesamt ca. 0,036 Kilometer
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebene Fläche wird aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 07.12.2021 (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 241/2021) zur Ortsstraße im Sinne von Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Weilheim i.OB.
4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.
5. Sonstiges
Die Widmungsverfügung samt Begründung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 3. Stock, Zimmer 302, und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4204 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Weilheim i.OB, 22.12.2021
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister