Bekanntmachung

Die Stadt Weilheim i.OB beabsichtigt, die nachfolgend angeführte, öffentlich gewidmete Ortsstraße einzuziehen:

1. Beschreibung

Bundesbahnweg zum alten Bahnwärterhäuschen „In der Au“

Durch die Verlängerung der Straße Holzhofring nach Norden mit Wendeplatz ist die Ortsstraße ‚Bundesbahnweg zum alten Bahnwärterhäuschen „In der Au“‘, Teilfläche des Grundstücks Flurnummer (Fl.Nr.) 1024/2 Gemarkung Weilheim, entbehrlich geworden und soll deshalb eingezogen werden.

2. Verfügung

Die unter Ziffer 1 beschriebene Ortsstraße (im Plan im Anhang rosa schraffiert) soll gemäß Artikel 8 BayStrWG aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 07.12.2021 (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis - Ö 241/2021, Tagesordnungspunkt 24) eingezogen werden.

4. Wirksamwerden der Verfügung

Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen und wird hiermit für die unter Ziffer 1 angeführte Ortsstraße öffentlich bekannt gemacht.

5. Sonstiges

Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung der unter Ziffer 1 angeführten Ortsstraße liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 3. Stock, Zimmer 302, während der allgemeinen Dienststunden aus und können zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4204 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Weilheim i.OB, 22.12.2021

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Fax 0881 682-1199

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