Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 20.04.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Südlich der Waisenhausstraße“ für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 1391/16, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Die bislang für das Grundstück festgesetzten überbaubaren Bereiche sollen auf Antrag der Eigentümer neu geordnet werden. Zusätzlich wird eine Fläche für Tiefgarage ausgewiesen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2021 mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich nochmals Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung liegt nun in der Fassung vom 07.12.2021 mit zugehöriger Begründung nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 07.12.2021 kann mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 28.01.2022 mit 04.03.2022 öffentlich eingesehen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 04.03.2022 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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