Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 12.10.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilgebiet Süd – zu ändern. Inhalt der Planänderung ist eine Anpassung der Planung an die Umsetzungsplanung für das mit dem Bebauungsplan geregelte konkrete Bauvorhaben. Hierunter fallen u.a. Regelungen zur Grund- und Geschossfläche (GR bzw. GF), zu den überbaubaren Grundstücksbereichen, zur Höhenentwicklung der zugelassenen Gebäude, zur Ausgestaltung von Stellplatzflächen und Zufahrten, zur Nutzung und Gestaltung von Freiflächen sowie zum Immissionsschutz.

Bei der Änderung handelt es sich um eine Maßnahme, welche die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Verfahren kann daher nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Durch die Änderung werden keine Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgütern bestehen nicht. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.01.2022 mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung liegt nun in der Fassung vom 18.01.2022 mit zugehöriger Begründung nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Regelungen der Änderungsplanung abgegeben werden können.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 18.01.2022 kann mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 16.02.2022 mit 04.03.2022 öffentlich eingesehen werden. Den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 04.03.2022 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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