Bekanntmachung

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB einen Bebauungsplan für das Gebiet „Singerstraße“ aufzustellen. Das bisher unbebaute Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3210/6 soll im kirchlich-sozial geförderten Wohnungsbau mit Mehrfamilienhäusern und einer entsprechenden Tiefgarage bebaut werden.

Nach Durchführung der gebotenen ersten Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung liegt nun in der Fassung vom 25.01.2022 mit zugehöriger Begründung zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Der Bebauungsplan „Singerstraße“ in der Fassung vom 25.01.2022 kann mit zugehöriger Begründung sowie vorliegender Gutachten in der Zeit vom 16.02.2022 mit 18.03.2022 öffentlich eingesehen werden.

Den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.03.2022 gegeben. Nachdem es sich um ein Verfahren nach § 13 a BauGB handelt, wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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