Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 18.11.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Bahnhofallee-Süd“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 11.11.2021 folgende Grundstücke erfasst:

Flurnummern (Fl.Nrn.) 2808/2, 2808/3, 2808/5 und 2808/6, alle Gemarkung Weilheim i.OB

Das Gebiet wird als „Mischgebiet“ gemäß Paragraf (§) 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt die Flächen als „gemischte Baufläche“ dar.

Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des Ortsbereiches südlich der Bahnhofallee. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.03.2022 gegeben. Nachdem es sich um ein Verfahren nach § 13 a BauGB handelt, wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann in der Zeit vom 16.02.2022 mit 21.03.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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