Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Artikel 23 Satz 1, Artikel 86 Nr. 2 und Artikel 89 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Änderung zur Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Weilheim i.OB
§ 1
Die Unternehmenssatzung wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.“
§ 2
Diese Änderung tritt wie die Änderungssatzung selbst zum 01.07.2021 in Kraft.
Weilheim i.OB, den 07.02.2022
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister