Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss hat gemäß Paragraf (§) 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) die Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim-Schongau zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und festgesetzt.

Es liegen Bodenrichtwerte für baureifes Land aufgeteilt in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerblich genutzte Flächen vor. Des Weiteren gibt es eine Bodenrichtwertliste für landwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor, Streuwiese und Waldboden.

Die Bodenrichtwertliste für die Stadt Weilheim wird hiermit im Zeitraum vom 05.04.2022 mit 05.05.2022 veröffentlicht.

Ergänzende Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten sind auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Auskünfte über Bodenrichtwerte vor Ort kostenfrei in der

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Amtsgebäude des Landratsamtes in 82362 Weilheim i.OB, Pütrichstraße 8,

zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt werden.

Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer Einsichtnahme in die Richtwertliste wird jedoch gebeten, telefonisch unter der Telefonnummer 0881 681-0 einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Richtwertliste zu vereinbaren.

Für Auskünfte über Bodenrichtwerte gelten die Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Satz 3 Gutachterausschussverordnung (BayGaV).

Schriftliche Auskünfte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i.OB, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder im Internet über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Bayern erhältlich bzw. können verlangt werden.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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