I.

Aufgrund des Artikels 63 und folgende (ff.) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. Seite 796, Bayerische Rechtssammlung - BayRS 2020-1-1-I)) , die zuletzt durch Paragraf (§) 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. Seite 74) geändert worden ist, hat der Stadtrat am 03.02.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen, die hiermit gemäß Artikel 65 Absatz 3 GO in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 2 GO amtlich bekannt gemacht wird.

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  • im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 50.916.300 Euro und
  • im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.273.600 Euro ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Städtische Bürgerheim Weilheim i.OB (Städt. Altenheim – Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird

  • im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 9.362.000 Euro und
  • im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 2.652.000 Euro festgesetzt.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 von Hundert (v. H.)
  2. für die Grundstücke (B) 360 v. H.

2. Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 7.500.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 13.04.2022 erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung 2022 und die Anlagen hierzu liegen gemäß Artikel 65 Absatz 3 GO bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus (Stadtkämmerei) aus. Termine zur öffentlichen Einsichtnahme können telefonisch während der üblichen Öffnungszeiten vereinbart werden (Telefon 0881 682-2100 oder 0881 682-2101). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Rathaus geschlossen.

IWeilheim i.OB, 20.04.2022

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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