Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 12.10.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Kohlwinklstraße“ für die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 109/3-TF, 109/4, 111 und 111/1, Gemarkung Unterhausen, zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Inhalt der Planänderung ist eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung im Änderungsbereich.

Bei der Änderung handelt es sich um eine Maßnahme, welche die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Verfahren kann daher nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Durch die Änderung wird kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung liegt nun in der Fassung vom 26.04.2022 mit zugehöriger Begründung und der zur Änderungsplanung durchgeführten schall- und erschütterungstechnischen Untersuchung des TÜV SÜD vom 02.09.2021 hinsichtlich Einwirkungen auf den Planungsbereich, ausgehend von der angrenzenden Bahntrasse, nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Weiter wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Regelungen der Änderungsplanung abgegeben werden können.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 26.04.2022 kann mit zugehöriger Begründung und weiteren Unterlagen in der Zeit vom 10.06.2022 mit 27.06.2022 öffentlich eingesehen werden. Den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 27.06.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. 

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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