Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.11.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss, für den Bereich „Marnbach Ost“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 11.09.2019 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst: Flurnummern (Fl.Nrn.) 21264, 1265, 1266, 1268, 1269, 1269/1, 1269/2, 1269/3, Gemarkung Deutenhausen. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet“ (MD) gemäß Paragraf (§) 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Beim Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um einen bislang weitgehend unbebauten Bereich des Ortsteiles Marnbach zwischen der Staatsstraße ST 2064 und der vorhandenen Bebauung nördlich des Marnbacher Baches am östlichen Ortsrand von Marnbach. Der Bebauungsplan wird als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 13 vom 05.07.2021.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2021mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen für den Bebauungsplan „Marnbach Ost“ liegen nun in der Fassung vom 01.06.2022 mit weiteren Unterlagen in der Zeit vom 28.07.2022 mit 30.08.2022 öffentlich aus.

Es liegen folgende Unterlagen zu umweltbezogenen Themen vor:

  • Schalltechnische Untersuchung, TÜV Süd, vom 22.12.2015 (Wirkungen von Immissionen auf die künftige Wohnbebauung)
  • Immissionsschutz-Untersuchung für Gerüche, TÜV Süd, vom 27.04.2021 (Wirkungen von Gerüchen auf die künftige Wohnbebauung)

Ebenfalls eingesehen werden können die in den Planungsunterlagen zitierten DIN-Vorschriften.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 28.07.2022 mit 30.08.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Planungsabsicht erläutert.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet, der benachbarten Grundstücke sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme bis spätestens 30.08.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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