Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.05.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, das bestehende Gewerbegebiet am Leprosenweg nach Norden zu erweitern und hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 115/2, 116, 117, 118-TF, 119, 120, 126-TF und 127/2, Gemarkung Unterhausen, und ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll eine geordnete und städtebaulich verträgliche Fortentwicklung der Gewerbeflächen im Bereich des Leprosenweges mit Weiterführung der Erschließungswege und Sicherung des westlich im Erweiterungsbereich gelegenen Biotops erfolgen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den erneut im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich nochmals Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen, welche in die Fassung der Planung vom 23.09.2021 eingearbeitet wurden.

Diese Planung lag unter Anwendung der Regelungen des Paragraf (§) 4a Absatz 3 Sätze 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 20.12.2021 mit 05.01.2022 verkürzt aus. Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen bis zum 05.01.2022 nur zu den geänderten oder ergänzten Regelungen und Inhalten der Planung abgegeben werden können.

Nach Ablauf der bestimmten Frist wurde final in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 27.01.2022 im Sinne der Empfehlung aus der Vorberatung in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 18.01.2022 abgewogen und entschieden. Es ergaben sich lediglich redaktionelle Anpassungen zur letzten ausgelegten Planung. Ebenfalls in seiner Sitzung am 27.01.2022 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Leprosenweg II - Erweiterung Nord“ in der redaktionell im Sinne der Abwägung überarbeiteten Fassung der Planung vom 27.01.2022 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 22.02.2022 öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ in der Fassung vom 27.01.2022 mit Begründung und Umweltbericht als Satzung in Kraft.

Gegen den in Kraft getretenen Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ wurden beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollverfahren eingeleitet.

Nachdem in Zusammenhang mit diesen Normenkontrollverfahren bei einer ergänzenden Prüfung der Verfahrensunterlagen formale und inhaltliche Ungenauigkeiten festgestellt wurden, wiederholt die Stadt Weilheim i.OB hiermit gemäß § 214 BauGB in einem ergänzenden Verfahren die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“.

Auf Grund eines falsch in der öffentlichen Bekanntmachung aus dem Amtsblatt Nr. 10 vom 09.06.2022 genannten Datums für die ausliegenden Planungsunterlagen wird die öffentliche Auslegung hiermit wiederholt.

Die inhaltlich bereinigte Planung liegt in der Fassung vom 07.06.2022 mit zugehöriger überarbeiteter Begründung und Umweltbericht und allen vorliegenden Unterlagen zu umweltbezogenen Themen nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Es liegen folgende Unterlagen zu umweltbezogenen Themen vor:

  • Bodenuntersuchung, Blasy+Mader GmbH, vom 15.12.2009 (Bodenaufbau, Niederterrasse der Ammer; Wirkungspfad Boden-Mensch)
  • Kurzbewertung Altlasten, Geo4 GmbH, vom Juni 2017 (frühere Nutzung als Kiesgrube und Verfüllsituation; Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Luft und Boden-Wasser)
  • Schalltechnische Untersuchung, TÜV Süd, vom 07.07.2021 (Wirkungen von Immissionen auf die nahegelegene Wohnbebauung)
  • Naturschutzrechtliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), r2 Landschaftsarchitektur, vom 16.11.2020 (Wirkung der Planung auf Fauna und Flora)

Ebenfalls eingesehen werden können die in den Planungsunterlagen zitierten DIN-Vorschriften.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 28.07.2022 mit 30.08.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Planungsabsicht erläutert.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet, der benachbarten Grundstücke sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme bis spätestens 30.08.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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