Bekanntmachung

Der Plan Hochwasserschutz Weilheim-Süd des Wasserwirtschaftsamts Weilheim mit Gewässerausbaumaßnahmen und der Errichtung technischer Hochwasserschutzbauwerke am Gewässer I. Ordnung Ammer auf dem Gebiet der Stadt Weilheim i.OB und der Gemeinde Polling für den Hochwasserschutz der südlichen Bebauung der Stadt Weilheim i.OB sowie der Sicherstellung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets Trifthof wurde mit Beschluss des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 10.08.2022, Aktenzeichen 6410.02 SB 41.4 – 7218 festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss erging unter Festsetzung zahlreicher Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und die der Planfeststellung zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 31. August 2022 bis einschließlich 15. September 2022 während der üblichen Dienststunden in den Rathäusern der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB sowie der Gemeinde Polling, Kirchplatz 11, 82398 Polling, zur Einsicht aus. Darüber hinaus können die o. g. Unterlagen (Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses) auch auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau während der genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen gemäß Artikel 74 Absatz 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz als zugestellt.

Schongau, den 16.08.2022, Landratsamt Weilheim-Schongau

Melanie Weidhaas

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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