Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seine öffentliche Sitzung vom 28.07.2022 eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche „Solar“ für die Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage südöstlich der Jörg-Ganghofer-Straße entstehen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Auszug aus dem Änderungsplan schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Teilfläche (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 1062 und 1063, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 27.09.2022 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz, „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität und Versickerung, „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion, „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität, „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt, „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung, „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes vor.

Der Änderungsplan wird mit Begründung, Umweltbericht und ergänzenden Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 13.10.2022 mit 14.11.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.11.2022 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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